
Berufskraftfahreraus- und weiterbildung In Zusammenarbeit mit einer Kemptener Spedition bieten wir Ab dem 10.09.2009 ändert sich das Fahrerlaubnisrecht für LKW-Fahrer. Nach diesem Zeitpunkt muß jeder (LKW- oder Bus-) Kraftfahrer eine Berufskraftfahrerausbildung nachweisen, der beruflich Güter transportiert. Busfahrer müssen bereits seit dem 10.09.2008 eine vergleichbare Qualifikation erwerben. Diese Grundqualifikation kann auf unterschiedlichen Wegen erworben werden.
Unabhängig davon, wann die Fahrerlaubnis erworben wurde, müssen alle Berufskraftfahrer jeweils im Fünf-Jahres-Rhythmus 35 Stunden für eine Weiterbildung aufbringen. Diese können in Schulungen von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt und bei verschiedenen Weiterbildungsstätten absolviert werden. Bei Fragen sind Sie bei uns an der richtigen Adresse ! |









