Seminare:

Erläuterungen zum "Aufbauseminar FSF"

"FSF" bedeutet "Freiwilliges Fortbildungsseminar für junge Fahranfänger in der Probezeit”.

"FSF" ist ein Seminar, das es Fahranfängern ermöglicht, ihre Probezeit zu verkürzen.

Wer an einem FSF Seminar vollständig teilgenommen hat und die Teilnahmebescheinigung der für
seinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegt, erhält ein Jahr seiner Probezeit erlassen.

Wer darf am FSF teilnehmen?

Teilnehmer die

  • mindestens sechs Monate Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind und
  • deren Probezeit noch nicht abgelaufen ist und
  • im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und keinem Fahrverbot unterliegen.

Ablauf und Kursinhalt

  • 1. Sitzung zu 90 Minuten (Fahrschule)

            Mindestens 6 Teilnehmer und höchstens 12 Teilnehmer

  • Übungs- und Beobachtungsfahrt

            (60 Minuten je Teilnehmer mit mindestens zwei und höchstens drei Teilnehmern)

  • 2. Sitzung zu 90 Minuten (Fahrschule)
  • Praktische Sicherheitsübungen

            (240 Minuten für alle Teilnehmer auf einem Verkehrsübungsplatz)

  • 3. Sitzung zu 90 Minuten (Fahrschule)

Das Fortbildungsseminar

Das Fortbildungsseminar ist grundsätzlich in allen Teilen als einheitliches Seminar in
der selben Gruppe durchzuführen. Dies gilt auch für die Durchführung der praktischen
Sicherheitsübungen. Die für die Entgegennahme der Teilnahmebescheinigung zuständige
Fahrerlaubnisbehörde kann einem Fahranfänger die zeitnahe Teilnahme an einzelnen
Seminarteilen in einer anderen Gruppe gestatten, soweit dies zur Vermeidung ungerecht-
fertigter Härten erforderlich ist.

Ausbildungsfahrzeuge für die Beobachtungsfahrt
Für die Beobachtungsfahrten sind die für die Fahrausbildung zugelassenen Ausbildungs-
fahrzeuge zu benutzen.

Fahrzeuge für die praktischen Sicherheitsübungen
Für die Sicherheitsübungen benutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge.

 

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